Externe Vermietung

Das SZM 2 verfügt über eine Reihe von Spezialräumen, welche gerne immer wieder für externe Anbieter von Kursen bzw. Veranstaltungen genutzt werden. Das Schulamt hat aus diesem Grund ein einheitliches Reglement zur Vermietung von Schulräumlichkeiten an externe Anbieter erlassen.