• Liechtensteiner Vaterland (28.10.2023)
  • 31. Oktober 2023

Kinder dürfen keine E-Scooter fahren

Dieser Bericht wurde am Samstag, den 28.10.2023, im Liechtensteinischen Vaterland abgedruckt.

Der Eindruck täuscht nicht: Es sind immer mehr E-Scooter auf Liechtensteins Strassen unter­wegs. Dies bestätigt die Lan­despolizei auf Anfrage. Sie geht davon aus, dass auch die Anzahl Verkehrsunfälle prozentual zu der steigenden Anzahl von E-Scootern zunehmen wird. Denn Erhebungen aus anderen Ländern zeigen: Die elektrisch angetriebenen Geräte sind ge­fährlicher als ursprünglich ge­dacht. Auch wenn das Fahren damit ganz einfach aussieht – ein Sturz ist schnell passiert. Denn viele der Trendfahrzeuge sind schnell und verlangen einiges an Balance.

Dies zeigt beispielsweise die Verkehrsunfallstatistik der Kan­tonspolizei St. Gallen: Während 2019 noch zwei Unfälle mit die­sen Verkehrsgeräten registriert wurden, waren es im Jahr 2022 32 Unfälle. Davon 31 mit verletz­ten Personen. In Liechtenstein ereignete sich gerade erst im September ein Verkehrsunfall, bei dem sich ein E-Scooter-Fah­rer schwer verletzte.

Schon die Eltern kennen die Regeln nicht

Es ist nicht von der Hand zu weisen: Elektrisch angetrie­bene Trottinetts sind praktisch. Ohne Anstrengung bringen sie den Fahrer von A nach B. Aufgrund ihrer Grösse ist ein Transport im ÖV einfacher als bei einem Fahrrad und Sport­kleidung ist nicht notwendig, da man sich nicht anstrengen muss. So sind Männer mit An­zügen oder Frauen im Business­rock mit E-Scootern unterwegs, um den Rest des Arbeitsweges von der Bushaltestelle zum Büro zurückzulegen.

Aber auch Jugendliche oder gar Kinder sind immer häufiger auf den Trendfahrgeräten zu sehen. Ein Umstand, der Georg Sele vom Verkehrsclub Liech­tenstein (VCL) Sorgen bereitet: «Kindern ist es gar nicht er­laubt, E-Scooter oder E-Bikes zu fahren. Es erstaunt mich im­mer wieder, wie viele Eltern das gar nicht wissen», sagt er. Dies stelle er bei den VCL-Radfahr­kursen, bei denen Eltern und Kindern die Verkehrsregeln näher gebracht werden, immer wieder fest. «Wenn etwas pas­siert, haften die Eltern», betont er. Auch die Landespolizei stellt immer wieder Verstösse fest. Beispielsweise wird oft auf Trottoirs gefahren, was nicht erlaubt ist. Ausserdem sind die E-Scooter-Fahrer häufig ohne Licht, was ebenfalls nicht zu ­lässig ist.

In Fussgängerzonen darf mit dem E-Scooter nicht gefahren werden. Und auch das Licht muss eingeschaltet sein. Ebenfalls sind Helm und auffallende Kleidung empfohlen. Bild: Daniel Schwendener

Was gilt beim E-Scooter? Die wichtigsten Antworten

Wer darf mit einem E-Scooter fahren?

Elektrisch angetriebene Scoo ­ter gelten laut Gesetz als Leicht­motorfahrräder. Das heisst, dass sie erst ab 14 Jahren be­nutzt werden dürfen. Und auch dann nur mit einem Mofa- oder Traktor-Führerschein. Erst ab 16 Jahren benötigt es keinen Führerschein mehr.

Wo darf mit einem E-Scooter gefahren werden?

Mit einem E-Scooter darf überall dort gefahren werden, wo Fahr­räder erlaubt sind. «Dies bedeu­tet auch, dass die Verkehrsregeln der Radfahrer beachtet werden müssen», teilt Polizeisprecherin Sibylle Marxer mit. Fahren auf Trottoirs oder in Fussgängerzo­nen ist nicht erlaubt. Diese sind den Fussgängern und Fahrgerä­ten, die aus eigener Muskelkraft angetrieben werden, vorbehal­ten. Bei jenen Fusswegen, die auch für Fahrräder und E-Scoo­ter gestattet sind, muss auf die Fussgänger Rücksicht genom­men werden.

Ist das Fahren mit Licht Pflicht?

Seit dem Frühjahr 2022 müssen E-Bikes und E-Scooter auch tagsüber mit Licht fahren. Und zwar ein weisses Licht vor­ne und ein rotes Licht hinten. Ausserdem ist es wichtig, sich in der Dämmerung und in der Nacht sichtbar zu machen. Die Landespolizei empfiehlt das Tragen von auffälliger heller Kleidung mit reflektierenden Elementen.

Gilt eine Helmpflicht?

Wer ein Leichtmotorfahrrad fährt, ist nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Aus Si­cherheitsgründen empfiehlt die Landespolizei aber dringend einen Fahrradhelm zu tragen. Das Bundesamt für Unfall ­verhütung (bfu) rät ausserdem zu Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschonern.

Darf mit jedem E-Scooter gefahren werden?

Grundsätzlich müssen die elek­trisch angetriebenen Scooter nicht eingelöst werden und sie benötigen somit keine Zulas­sung und kein Kontrollschild. Trotzdem dürfen sie die Motorleistung von höchstens 500 Watt sowie eine Höchst ­geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. E-Scooter, die schneller als 20 km/h fah­ren, dürfen auf öffentlichen Strassen nicht benutzt werden. Deshalb sollte man sich für den Kauf gut informieren.

Was ist weiter beim Fahren zu beachten?

Ein E-Scooter ist kein mobiles Spielzeug, sondern ein zuge ­lassenes Fahrzeug für die Teil­nahme am Strassenverkehr. Die Verkehrsregeln sind zu beach­ten und auch eine vorausschau­ende, defensive Fahrweise wird von der Landespolizei empfoh­len. Ausserdem muss ein län ­gerer Bremsweg einkalkuliert werden. Allgemein ist es emp­fehlenswert, das Bremsen zu­erst auf einem privaten Platz zu üben.

Kategorie/n :
Eltern, Elternratgeber