
Kinder dürfen keine E-Scooter fahren
Dieser Bericht wurde am Samstag, den 28.10.2023, im Liechtensteinischen Vaterland abgedruckt.
Der Eindruck täuscht nicht: Es sind immer mehr E-Scooter auf Liechtensteins Strassen unterwegs. Dies bestätigt die Landespolizei auf Anfrage. Sie geht davon aus, dass auch die Anzahl Verkehrsunfälle prozentual zu der steigenden Anzahl von E-Scootern zunehmen wird. Denn Erhebungen aus anderen Ländern zeigen: Die elektrisch angetriebenen Geräte sind gefährlicher als ursprünglich gedacht. Auch wenn das Fahren damit ganz einfach aussieht – ein Sturz ist schnell passiert. Denn viele der Trendfahrzeuge sind schnell und verlangen einiges an Balance.
Dies zeigt beispielsweise die Verkehrsunfallstatistik der Kantonspolizei St. Gallen: Während 2019 noch zwei Unfälle mit diesen Verkehrsgeräten registriert wurden, waren es im Jahr 2022 32 Unfälle. Davon 31 mit verletzten Personen. In Liechtenstein ereignete sich gerade erst im September ein Verkehrsunfall, bei dem sich ein E-Scooter-Fahrer schwer verletzte.
Schon die Eltern kennen die Regeln nicht
Es ist nicht von der Hand zu weisen: Elektrisch angetriebene Trottinetts sind praktisch. Ohne Anstrengung bringen sie den Fahrer von A nach B. Aufgrund ihrer Grösse ist ein Transport im ÖV einfacher als bei einem Fahrrad und Sportkleidung ist nicht notwendig, da man sich nicht anstrengen muss. So sind Männer mit Anzügen oder Frauen im Businessrock mit E-Scootern unterwegs, um den Rest des Arbeitsweges von der Bushaltestelle zum Büro zurückzulegen.
Aber auch Jugendliche oder gar Kinder sind immer häufiger auf den Trendfahrgeräten zu sehen. Ein Umstand, der Georg Sele vom Verkehrsclub Liechtenstein (VCL) Sorgen bereitet: «Kindern ist es gar nicht erlaubt, E-Scooter oder E-Bikes zu fahren. Es erstaunt mich immer wieder, wie viele Eltern das gar nicht wissen», sagt er. Dies stelle er bei den VCL-Radfahrkursen, bei denen Eltern und Kindern die Verkehrsregeln näher gebracht werden, immer wieder fest. «Wenn etwas passiert, haften die Eltern», betont er. Auch die Landespolizei stellt immer wieder Verstösse fest. Beispielsweise wird oft auf Trottoirs gefahren, was nicht erlaubt ist. Ausserdem sind die E-Scooter-Fahrer häufig ohne Licht, was ebenfalls nicht zu lässig ist.
In Fussgängerzonen darf mit dem E-Scooter nicht gefahren werden. Und auch das Licht muss eingeschaltet sein. Ebenfalls sind Helm und auffallende Kleidung empfohlen. Bild: Daniel Schwendener
Was gilt beim E-Scooter? Die wichtigsten Antworten
Wer darf mit einem E-Scooter fahren?
Elektrisch angetriebene Scoo ter gelten laut Gesetz als Leichtmotorfahrräder. Das heisst, dass sie erst ab 14 Jahren benutzt werden dürfen. Und auch dann nur mit einem Mofa- oder Traktor-Führerschein. Erst ab 16 Jahren benötigt es keinen Führerschein mehr.
Wo darf mit einem E-Scooter gefahren werden?
Mit einem E-Scooter darf überall dort gefahren werden, wo Fahrräder erlaubt sind. «Dies bedeutet auch, dass die Verkehrsregeln der Radfahrer beachtet werden müssen», teilt Polizeisprecherin Sibylle Marxer mit. Fahren auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen ist nicht erlaubt. Diese sind den Fussgängern und Fahrgeräten, die aus eigener Muskelkraft angetrieben werden, vorbehalten. Bei jenen Fusswegen, die auch für Fahrräder und E-Scooter gestattet sind, muss auf die Fussgänger Rücksicht genommen werden.
Ist das Fahren mit Licht Pflicht?
Seit dem Frühjahr 2022 müssen E-Bikes und E-Scooter auch tagsüber mit Licht fahren. Und zwar ein weisses Licht vorne und ein rotes Licht hinten. Ausserdem ist es wichtig, sich in der Dämmerung und in der Nacht sichtbar zu machen. Die Landespolizei empfiehlt das Tragen von auffälliger heller Kleidung mit reflektierenden Elementen.
Gilt eine Helmpflicht?
Wer ein Leichtmotorfahrrad fährt, ist nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die Landespolizei aber dringend einen Fahrradhelm zu tragen. Das Bundesamt für Unfall verhütung (bfu) rät ausserdem zu Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschonern.
Darf mit jedem E-Scooter gefahren werden?
Grundsätzlich müssen die elektrisch angetriebenen Scooter nicht eingelöst werden und sie benötigen somit keine Zulassung und kein Kontrollschild. Trotzdem dürfen sie die Motorleistung von höchstens 500 Watt sowie eine Höchst geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren, dürfen auf öffentlichen Strassen nicht benutzt werden. Deshalb sollte man sich für den Kauf gut informieren.
Was ist weiter beim Fahren zu beachten?
Ein E-Scooter ist kein mobiles Spielzeug, sondern ein zuge lassenes Fahrzeug für die Teilnahme am Strassenverkehr. Die Verkehrsregeln sind zu beachten und auch eine vorausschauende, defensive Fahrweise wird von der Landespolizei empfohlen. Ausserdem muss ein län gerer Bremsweg einkalkuliert werden. Allgemein ist es empfehlenswert, das Bremsen zuerst auf einem privaten Platz zu üben.