Willkommen auf der FAQ-Seite.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Schule.
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Für einen prüfungsfreien Übertritt von der Realschule ins Gymnasium, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Hierbei wird zwischen einem Übertritt für die 1. /2. Klasse und für die 3./4. Klasse unterschieden.

1./2. Klasse

  • Promotionsdurchschnitt von 5.0 (Beurteilungszeitraum August - Ende Februar/Anfang März*)
  • A-Leistungszüge in M, E, F (falls in diesen Fächern bereits Leistungszüge geführt werden)
  • Empfehlung der Klassenkonferenz

3./4. Klasse

  • Promotionsdurchschnitt von 4.0 (Beurteilungszeitraum August - Ende Februar/Anfang März*)
  • A-Leistungszüge in M, E, F (falls in diesen Fächern bereits Leistungszüge geführt werden)
  • Empfehlung der Klassenkonferenz

Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, kann kein prüfungsfreier Übertritt stattfinden. Die entsprechende Schülerin/Schüler kann dann eine Übertrittsprüfung ablegen.

 

*das genaue Datum für den Beurteilungszeitraum wird jährlich vom Schulamt festgelegt und den Eltern anfangs des Schuljahres kommuniziert.

Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ist im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden für die administrative, personelle, finanzielle sowie pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Darunter fallen die folgenden Aufgaben:

  • Führung des Lehrpersonals und des übrigen Personals (ausgenommen Hauswartsdienst)
  • Regelung der Aufsicht über die Schüler
  • Organisation des Schulbetriebs
  • Schullaufbahnentscheidungen (vorzeitige Aufnahme in Kindergarten oder Schule, Befreiung vom 9. Schuljahr, Rückstellung) bzw. Antragstellung für Schullaufbahnentscheidungen (z.B. Übertritte)
  • Zusammenarbeit mit dem Schulamt, insbesondere Mitwirkung bei Anstellungen, Aufsicht und Beurteilung sowie Entlassungen beim Lehrpersonal
  • Verwaltung der Schulkredite
  • Rechenschaftspflicht gegenüber dem Schulamt und Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit

Liechtenstein hat an der Vergleichsstudie der IEA (International Association for the Evaluation of Educational Achievement) zur Politischen Bildung im Jahr 2009 teilgenommen. Der Schlussbericht, erstellt durch Prof. Dr. Fritz Oser und Dr. Horst Biedermann, mit dem Titel "In Liechtenstein wird man in eine Partei hineingeboren" zeigt die wesentlichen Resultate aus den Befragungen der liechtensteinischen 15-jährigen Schülerinnen und Schüler zum politischen Wissen und Verstehen, zum politischen Interesse und Engagement, zu ihrem Verständnis von Staatsbürgerschaft und ihrem Vertrauen in die Politik sowie die Institutionen.

Bericht "In Liechtenstein wird man in eine Partei hineingeboren - Ein Vergleich zur Wirksamkeit politischer Bildung in Liechtenstein mit 37 anderen Ländern" (755 kb)

Breites Bildungsangebot vor und während der Berufsausbildung

Nach den neun obligatorischen Schuljahren können lernmotivierte Schülerinnen und Schüler von zahlreichen weiterbildenden Angeboten in Liechtenstein und den Nachbarstaaten profitieren.

Voraussetzungen für eine definitive Aufnahme in verschiedene weiterführende Schulen sind die bestandene Aufnahmeprüfung. Für die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen braucht es ausserdem einen abgeschlossenen Lehrvertrag.
Die Schülerinnen und Schüler können sich im Rahmen des Wahlfachangebotes ihrer Schule auf eine Aufnahmeprüfung vorbereiten. Da die Anforderungen für alle weiterführenden Schulen sehr hoch sind, sollen nur Schülerinnen und Schüler zu den Aufnahmeprüfungen antreten, die eine reelle Chance haben, die Prüfung zu bestehen, und zusätzlich bereit sind, sich möglichst optimal vorzubereiten.

Die wichtigsten weiterführenden Ausbildungen nach der Real- und Oberschule finden Sie hier:
Broschüre "Weiterführende Schulen nach der Realschule, Elterninformation" (215 kb)

Die berufsbegleitende Berufsmaturitätsschule Liechtenstein kann erst nach Abschluss einer Berufslehre absolviert werden.

Im Jahr 2000 hat Liechtenstein erstmals an den PISA-Tests teilgenommen und seit 2010 werden jährlich in Mathematik, Deutsch und Englisch Standardprüfungen an den Schulen durchgeführt. Nun liegt ein Bericht vor, der diese Schulleistungserhebungen fundiert analysiert.

Bericht Schulleistungserhebungen in Liechtenstein 2000 - 2014

Medienmitteilung der Regierung

Die Ergebnisse beim internationalen Schulleistungsvergleich PISA seit dem Jahr 2000 haben aufgezeigt, dass ein relativ hoher Anteil von Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit nicht über jene Kompetenzen in Lesen und Mathematik verfügt, die für einen reibungslosen Übergang in den Arbeitsmarkt notwendig sind. Dieses beunruhigende Ergebnis war einer der Beweggründe, die dazu geführt haben, dass in Zukunft Transparenz über die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefordert wird. Daher hat die liechtensteinische Regierung beschlossen, nationale Standardprüfungen durchzuführen.

Was sind Bildungsstandards?

Bildungsstandards beschreiben, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler haben sollen. Mit Leistungstests wird festgestellt, wie gut diese Bildungsstandards erreicht werden. Dadurch wird Rechenschaft über den Erfolg des Bildungssystems abgelegt. Die Tests werden in allen dritten, fünften und achten Klassen Liechtensteins in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt, in den fünften und siebten Klassen zusätzlich auch im Fach Englisch.

Die Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Sinne der Rechenschaftslegung ist auch für die einzelnen Schulen zunehmend von Bedeutung. Mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität werden die Schulen in ihrer Autonomie und Verantwortung gestärkt, und die Rechenschaftspflicht nimmt gleichzeitig zu.

Die Ergebnisse der Standardprüfungen werden als Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung von Schulqualität eingesetzt. Sie beeinflussen die Lehrplanentwicklung und können der Lehrperson wertvolle Hinweise für ihre Unterrichtspraxis liefern.

 

Weitere Informationen auf der Webseite des Schulamtes:

Die Time-out Schule FL bietet für Jugendliche, die sich nicht mehr in ihrer Klasse zurecht finden, durch ihr Verhalten den Unterricht massiv behindern, den Sinn des Besuchs der Schule aus den Augen verloren haben oder in eine persönliche Notsituation geraten sind, die Möglichkeit einer Besinnung und Neuorientierung. Die familiäre Struktur dieser Tagesschule und der Einbezug der Eltern in der Multifamilientherapie haben die Wiedereingliederung in die Normalklasse zum Ziel.

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Time-out Schule FL
Stelzagass 6
9487 Gamprin
Tel.: 371 13 45
Fax: 371 13 46
sltos(at)schulen.li

www.timeoutschule.li

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Die Realschule ist eine herausfordernde und leistungsorientierte Schule. Sie bereitet auf anspruchsvolle Berufslehren, aber auch auf den Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums oder in eine Berufsmaturitätsschule vor. Sie umfasst die Schulstufen sechs bis neun. In die Realschule aufgenommen werden pro Jahr ca. 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler.

An der Realschule werden die folgenden Pflichtfächer unterrichtet: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Informatik, Lebenskunde, Realien, Bildnerisches Gestalten, Musik, Textiles und Technisches Gestalten, Haushaltkunde, Religion und Sport. Daneben wird eine Vielzahl von Wahlpflicht- und Wahlfächern angeboten.

Der Unterricht wird durch Fachlehrerinnen und -lehrer erteilt. Jeder Klasse ist eine Lehrperson für Betreuungs- und Führungsaufgaben zugeteilt (Klassenlehrer oder Klassenlehrerin).

Die Klassenlehrpersonen der Realschulen führen im Frühjahr der 8. Schulstufe mit allen Eltern, Schülerinnen und Schülern ein ausführliches Standortgespräch durch. Im Rahmen dieser Standortbestimmung werden die möglichen Übertritte in das Oberstufengymnasium sowie die Ziele im Hinblick auf die nachobligatorische Ausbildung besprochen und gemeinsam die individuellen Schwerpunkte für die 9. Stufe festgelegt. Diese Stufe wird individueller gestaltet, um die Schülerinnen und Schüler auf einen möglichst erfolgreichen Übertritt vorzubereiten.

Detaillierte Informationen zum Übertritt von der Realschule in das Liechtensteinische Gymnasium finden Sie hier.

Nach der vierten Klasse können die Schülerinnen und Schüler der Realschulen eine Berufsmaturitätsschule, eine Wirtschafts- oder eine Diplommittelschule absolvieren. Es besteht auch die Möglichkeit, das Freiwillige 10. Schuljahr zu besuchen.

Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein

Weitere Informationen zur Realschule finden Sie im Faltblatt "Die Sekundarschulen".

Ausführliche Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten nach erfolgreichem Abschluss der Realschule enthält die Broschüre "Weiterführende Schulen nach der Realschule, Elterninformation".

Das Freiwillige 10. Schuljahr baut auf der letzten Schulstufe der obligatorischen Schulzeit (Ober- und Realschule) auf und orientiert sich zu einem grossen Teil an Kriterien der Erwachsenenbildung.

Die Jugendlichen sollen ihre Persönlichkeit in diesem freiwilligen Schuljahr eigenständig entfalten und ihre schulischen Kompetenzen erweitern können. Je nach den persönlichen Zielsetzungen, die im Aufnahmeverfahren bzw. in der Einstiegsphase gründlich geklärt werden, stehen verschiedene Schwerpunkte und Profile zur Auswahl.

In den einzelnen Schwerpunkten werden folgende drei Grundpfeiler unterschiedlich gewichtet:

  • gezielte Persönlichkeitsentwicklung
  • persönliche Berufswahlvorbereitung
  • erweiterte schulische Sachkompetenz

Zusätzlich wird für fremdsprachige Jugendliche (mit Sprachstand tiefer als B1) die Sprachbrücke angeboten. Dieses Angebot kann aus allen Schwerpunkten genutzt werden und beinhaltet intensiven Deutschunterricht sowie Landeskunde.

Lehrplan

Weitere Informationen und Broschüren finden Sie auf der Homepage des Freiwilligen 10. Schuljahres: www.zsj.li.

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Die Berufswahlvorbereitung beginnt schon in der ersten Klasse der Ober- und Realschule. Die Schülerinnen und Schüler der Ober- und Realschulen bewerten die eigenen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vergleich mit Anforderungen und Merkmalen der Berufswelt. Dadurch erlangen sie die Fähigkeit , ihre weitere Ausbildung und den Einstieg in das Berufsleben zu planen. Sie sollen auch erkennen, dass sich Erwerbsarbeit und Freizeitgestaltung ergänzen und wesentliche Teile einer positiven Lebensgestaltung sind.

Die Lehrpersonen sind bei der Berufswahlvorbereitung sensibilisiert, die Kopplung der Berufe an die Geschlechterrollen zu durchbrechen und mögliche Alternativen aufzuzeichnen. Damit die Schülerinnen und Schüler den Übergang in die Berufswelt bestmöglich bewältigen können, geht es vor allem um die Förderung ihrer Handlungskompetenzen.

Die Lehrpersonen suchen die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern und der Berufsberatung. Damit eine fortlaufende und konsequente Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schülern mit der Berufswahl stattfinden kann, werden insbesondere die Eltern frühzeitig miteinbezogen. Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung erfolgt schwerpunktmässig in der dritten und vierten Klasse. Die Planung und Durchführung der Aktivitäten wie Informationsveranstaltungen, Kurzberatungen, Einzelberatungen stimmen die Lehrpersonen mit der Berufsberatung ab.

Weitere Informationen:

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung

Broschüre "Weiterführende Schulen nach der Realschule, Elterninformation"

Der Eintritt in die Oberschule erfolgt nach Abschluss der fünften Primarschulstufe. Pro Jahrgang besuchen etwa 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Oberschule. Die Oberschule ist eine allgemein bildende Schule mit unterschiedlichen Anspruchsniveaus und umfasst die Schulstufen sechs bis neun. Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler insbesondere auf das Berufsleben oder den Übertritt in die Realschule vor. Kleine Klassen und Individualisierungen ermöglichen ein differenziertes Eingehen auf die Lernenden.

An der Oberschule werden die folgenden Pflichtfächer unterrichtet: Deutsch, Mathematik, Informatik, Realien, Englisch, Haushaltkunde, Textiles und Technisches Gestalten, Religion, Musik, Bildnerisches Gestalten, Lebenskunde sowie Sport. Daneben wird eine Vielzahl von Wahlfächern angeboten, beispielsweise Geometrisches Zeichnen, Italienisch, Spanisch oder Französisch.

Lernende mit Schulschwierigkeiten werden im Rahmen von besonderen Schulischen Massnahmen oder von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (Sonderschulung in der Regelschule) gefördert.

Um die Schülerinnen und Schüler auf einen möglichst erfolgreichen Übertritt von der Sekundarstufe I in die weiterführenden Ausbildungslehrgänge vorzubereiten, wird das 9. Schuljahr individueller gestaltet. Die Ausrichtung des Schulprogramms auf die Bedürfnisse des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin wird im Standortgespräch zwischen Eltern, Schüler bzw. Schülerin und Lehrperson im Frühjahr der 8. Schulstufe festgelegt.

Durch die Klassenlehrperson haben alle Schülerinnen und Schüler eine Bezugsperson, die sie bei der Berufswahl und in vielen anderen Bereichen unterstützt. Für Schülerinnen und Schüler, welche die Oberschule erfolgreich abschliessen, besteht die Möglichkeit, ein Freiwilliges 10. Schuljahr zu besuchen.

Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein

Weitere Informationen zur Oberschule finden Sie im Faltblatt "Die Sekundarschulen".

Der Volksschule als gesellschaftlicher Institution kommt eine wichtige Aufgabe bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern zu. Der Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ) ist eine der Massnahmen, um neu eingereiste Kinder und Jugendliche im Schulsystem aufzufangen.

Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Herkunftsländern lernen in altersdurchmischten Gruppen; die jüngsten Schüler sind 8 und die ältesten 17/18 Jahre alt. Kinder, welche jünger sind als 8 Jahre werden sofort in eine erste Klasse oder in einen Kindergarten an ihrem Wohnort eingeteilt.

In diesem einjährigen Kurs lernen die Kinder und Jugendlichen die Landessprache und erhalten Unterricht in weiteren Schulfächern. Zusätzlich erfahren sie viel über Kultur, Land und Leute Liechtensteins. Der IK DaZ ist an den Weiterführenden Schulen in Triesen zu Hause.

Kontaktperson: Walter Noser

www.ikdaz.li

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Falls Sie Ihr Kind in eine liechtensteinische Privatschule bzw. in eine Schule im Ausland schicken möchten, senden Sie dem Schulamt bitte das ausgefüllte Formular „Besuch einer Privatschule bzw. einer ausländischen Schule“ zu. Es kann hier abgerufen oder beim Schulamt bezogen werden.

Hier finden Sie wichtige Informationen, die unbedingt zu beachten sind.

Privatschulen in Liechtenstein:
formatio Bilinguale Privatschule
Liechtensteinische Waldorfschule

Die gymnasiale Langform baut auf dem fünften Schuljahr der Primarschule auf und führt in sieben Jahren zur Matura. Zusätzliche Übertrittsmöglichkeiten von der Realschule in das Gymnasium gewährleisten eine gute Durchlässigkeit innerhalb des liechtensteinischen Schulsystems.

Die gymnasiale Kurzform entspricht der vierjährigen Oberstufe.

Ziel und Aufgabe des Gymnasiums ist, die Schülerinnen und Schüler in wissenschaftlichem Geiste zur Selbstständigkeit des Denkens und Urteilens zu erziehen, in die Methoden geistiger Arbeit einzuführen und auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. Eine wichtige Anforderung der Oberstufe ist die Selbstverantwortung der Schülerinnen und Schüler für das eigene Lernen. Daher erhalten sie die Möglichkeit, ihre Schullaufbahn durch die Wahl einer Vertiefungsrichtung und die Belegung von Wahlpflichtfächern und Wahlfächern selbst zu gestalten.

Das Gymnasium bietet deshalb auf der Oberstufe fünf verschiedene Profile an, die zur Maturität führen. Die Wahl des Profils ist keine Entscheidung für eine bestimmte Studienrichtung, sondern eine bewusste Orientierung gemäss den persönlichen Neigungen und Begabungen. Auf der Oberstufe wird in den Fächern Mathematik, Geografie sowie Wirtschaft & Recht bilingualer Unterricht auf Englisch angeboten.

Für talentierte Sportlerinnen und Sportler besteht auf der Oberstufe das Angebot einer Sportschule.

Die Gymnasialausbildung schliesst mit der Maturität ab, die sowohl in der Schweiz als auch in Österreich zum prüfungsfreien Zugang zu allen Hochschulen berechtigt.

Weitere Informationen:

Liechtensteinisches Gymnasium
Broschüre "Das Liechtensteinische Gymnasium"
Broschüre Faltblatt "Die Sekundarschulen"

Lehrpläne

Richtlinien über die Aufnahmevoraussetzungen
BMS-Handbuch mit IDPA-Richtlinien (Version Oktober 2016)

Verordnung vom 14. August 2001 über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I (Promotionsverordnung)

Art. 22a
Leistungszüge an der Realschule
1) Ab der zweiten Schulstufe können nach Weisung des Schulamtes in
den Promotionsfächern Leistungszüge wie folgt geführt werden:
a) Leistungszug A mit gymnasialen Anforderungen; und
b) Leistungszug B mit Normalanforderungen.

2) Ab der dritten Schulstufe werden Leistungszüge nach Abs. 1 in Englisch,
Französisch und Mathematik geführt.

3) Für die erstmalige Aufnahme in den Leistungszug A ist eine Fachnote
von 4.5 im letzten Semesterzeugnis erforderlich.

4) Erzielt ein Schüler im Leistungszug B auf der zweiten oder dritten
Schulstufe oder im ersten Semester der vierten Schulstufe im Semesterzeugnis
eine Fachnote von 5.0 oder im Zwischenbericht eine Fachnote von
5.0 (auf eine Dezimalstelle gerundet), ist er berechtigt, umgehend in den
Leistungszug A einzutreten. Vorbehalten bleibt Abs. 7.

5) Erzielt ein Schüler im Leistungszug A eine Fachnote von weniger als
4.0 im Semesterzeugnis, wird er umgehend in den Leistungszug B versetzt;
erzielt er eine Fachnote von weniger als 4.0 im Zwischenbericht, so kann er
sich umgehend in den Leistungszug B versetzen lassen. Vorbehalten bleibt
Abs. 7.

6) Für die Ermittlung der Fachnote werden nur die im betreffenden
Leistungszug erbrachten Leistungen berücksichtigt.

7) Während des zweiten Semesters der vierten Schulstufe kann der Leistungszug
nicht gewechselt werden.

Gemäss Promotionsverordnung müssen an der Oberschule und an der Realschule ab einer bestimmten Stufe Leistungszüge geführt werden.

Art. 22 Leistungszüge an der Oberschule

1) In den Promotionsfächern können nach Weisung des Schulamtes Leistungszüge wie folgt geführt werden:
a) Leistungszug A mit erhöhten Anforderungen; und
b) Leistungszug B mit Normalanforderungen.

2)Für die erstmalige Aufnahme in den Leistungszug A ist eine Fachnote von 5.0 im letzten Semesterzeugnis erforderlich.

3) Erzielt ein Schüler im Leistungszug B auf der ersten oder zweiten Schulstufe oder im ersten Semester der dritten Schulstufe eine Fachnote von 5.5, ist er berechtigt, auf Beginn des nächsten Semesters in den Leistungszug A aufzusteigen.

4) Erzielt ein Schüler im Leistungszug A eine Promotionsnote von weniger als 4.0, ist er auf Beginn des nächsten Semesters in den Leistungszug B zu versetzen.

Art. 22a Leistungszüge an der Realschule

1) Ab der zweiten Schulstufe können nach Weisung des Schulamtes in den Promotionsfächern Leistungszüge wie folgt geführt werden:
a) Leistungszug A mit gymnasialen Anforderungen; und
b) Leistungszug B mit Normalanforderungen.

2) Ab der dritten Schulstufe werden Leistungszüge nach Abs. 1 in Englisch, Französisch und Mathematik geführt.

3) Für die erstmalige Aufnahme in den Leistungszug A ist eine Fachnote von 4.5 im letzten Semesterzeugnis erforderlich.

4) Erzielt ein Schüler im Leistungszug B auf der zweiten oder dritten Schulstufe oder im ersten Semester der vierten Schulstufe im Semesterzeugnis eine Fachnote von 5.0 oder im Zwischenbericht eine Fachnote von 5.0 (auf eine Dezimalstelle gerundet), ist er berechtigt, umgehend in den Leistungszug A einzutreten. Vorbehalten bleibt Abs. 7.

5) Erzielt ein Schüler im Leistungszug A eine Fachnote von weniger als 4.0 im Semesterzeugnis, wird er umgehend in den Leistungszug B versetzt; erzielt er eine Fachnote von weniger als 4.0 im Zwischenbericht, so kann er sich umgehend in den Leistungszug B versetzen lassen. Vorbehalten bleibt Abs. 7.

6) Für die Ermittlung der Fachnote werden nur die im betreffenden Leistungszug erbrachten Leistungen berücksichtigt.

7) Während des zweiten Semesters der vierten Schulstufe kann der Leistungszug nicht gewechselt werden.

Die Berufsmaturitätsschule bietet allen Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildungdie Möglichkeit, eine Berufsmatura zu absolvieren. Die Lehrgänge beginnen jährlich und dauern vier Semester berufsbegleitend (Abend-BMS) oder zwei Semester Vollzeit (Tages-BMS).

Die Studierenden vertiefen in einem von ihnen gewählten und auf ihre Interessen und beruflichen Ziele ausgerichteten Schwerpunkt ihre in der Berufsausbildung gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Das Angebot umfasst die folgenden Schwerpunkte:

  • Technik, Architektur, Chemie, Life Sciences
  • Wirtschaft und Dienstleistungen
  • Gestaltung und Kunst
  • Gesundheit und Soziales

Die liechtensteinische Berufsmatura berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in Liechtenstein und Österreich sowie an allen Fachhochschulen in der Schweiz.

Weitere Informationen und Anmeldung über die Homepage der Berufsmaturitätsschule Liechtenstein:

Berufsmaturitätsschule Liechtenstein

Lehrplan (495 KB)

Schulsport Liechtenstein ist die Dachorganisation für die Durchführung von Schulsportwettkämpfen in Liechtenstein und für die Beschickung von regionalen und internationalen Schulsportwettkämpfen. Ausserdem koordiniert und fördert Schulsport Liechtenstein den Freiwilligen Schulsport.

Schulsport Liechtenstein wird von der Kommission für Schulsport unter dem Vorsitz des Schulsportinspektors geleitet.

Freiwilliger Schulsport

Der freiwillige Schulsport versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem freiwilligen Vereinssport. Ziel des Schulsports ist, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen ein zusätzliches Bewegungsprogramm in ihrem gewohnten Umfeld Schule zu bieten und sie dadurch für den Vereinssport zu motivieren. Für die 5- bis 10-Jährigen handelt es sich um polysportive (J+S-Kids Kindersport), für die 11- bis 20-Jährigen um sportartspezifische Kurse.

Die Website www.schulsport.li enthält interessante Informationen für Schülerinnen und Schüler, für Lehrpersonen und für Eltern.

1. Das Aufnahmeverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe

  • Umfassende und ganzheitliche Beurteilung

In der fünften Schulstufe stellt sich für die Lehrpersonen und Eltern die Frage, welche Sekundarschulart dem einzelnen Kind am ehesten entspricht. Die Eltern erhalten an einem Informationsabend Informationen über die Sekundarschulen und werden an einem Elternabend an der Schule über das Übertrittsverfahren informiert.
Das Kind soll weder unter- noch überfordert sein, seine Begabungen und Neigungen sollen gefördert werden, und es soll bei der Bewältigung allfälliger Schulschwierigkeiten unterstützt werden. Die Klassenlehrperson kann auf der Grundlage der unterschiedlichen Beurteilungen die voraussichtliche weitere schulische Entwicklung des Kindes einschätzen. Sie empfiehlt auf der Grundlage der Beobachtungen und Beurteilungen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie der regelmässigen Lernkontrollen in einzelnen Fächern und des somit ermittelten Leistungsstandes das Kind für eine bestimmte Schulart. Die Eltern teilen der Lehrperson ihren Zuteilungswunsch mit.

  • Entscheid beim Übertrittsverfahren

Sofern sich Eltern und Lehrperson einig sind, geben sie gemeinsam die im Zuweisungsgespräch erarbeitete Stellungnahme zuhanden des Schulamtes ab. Kommen Eltern und Lehrperson nicht zu einer Einigung über die Zuweisung, kann das Kind eine Übertrittsprüfung ablegen. Über sämtliche Zuweisungen entscheidet schliesslich das Schulamt.

  • Übertrittsprüfung - Prüfungsinhalte

5. Klasse Primarschule => Realschule

5. Klasse Primarschule => Gymnasium

Faltblatt "Das Übertrittsverfahren"

Weitere Informationen zum Übertrittsverfahren finden Sie hier.

2.  Übertrittsmöglichkeiten auf der Sekundarstufe

Kinder und Jugendliche entwickeln sich unterschiedlich schnell, und es kann immer wieder vorkommen, dass sich Einzelne unter- oder überfordert fühlen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, von den zahlreichen Übertrittsmöglichkeiten und der Durchlässigkeit über alle Stufen hinweg zu profitieren. Wichtig ist, dass sich die Lernenden wohl fühlen und dass sie dem eigenen Lernvermögen gemäss gefordert und gefördert werden können.

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Die Bestimmungen zur Promotion und zum Übertritt auf der Sekundarstufe I sind in der Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I, LGBl. 2001 Nr. 140 enthalten. Relevant für die Schülerbeurteilung bzw. das Zeugnis sind dort insbesondere die Art. 9 bis 23 und 32.

Detaillierte Informationen zum Übertritt von der Realschule in das Liechtensteinische Gymnasium finden Sie hier:

Übertritt von der Realschule ins Liechtensteinische Gymnasium - INFORMATIONSBLATT 2017

  • Übertrittsprüfung von der Oberschule in die Realschule - Prüfungsinhalte

1. Klasse Oberschule => 1. oder 2. Klasse Realschule

2. Klasse Oberschule => 2. Klasse Realschule

  • Übertrittsprüfung von der Realschule in das Gymnasium - Prüfungsinhalte

1. Klasse Realschule => 2. Klasse Gymnasium

2. Klasse Realschule => 3. Klasse Gymnasium

3. oder 4. Klasse Realschule => 4. Klasse Gymnasium

3.  Übertritte von einer inländischen Privatschule oder einer ausländischen Schule in die Sekundarstufe I

Aufnahmen in die Oberschule erfolgen grundsätzlich prüfungsfrei.

In das Gymnasium und in die Realschule dürfen nur Schüler aufgenommen werden, die

a) die Aufnahmebedingungen nach der Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I bzw. nach der Verordnung über den Lehrplan, die Promotion und die Matura auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums erfüllen; oder

b) ein anderes vom Schulamt als gleichwertig beurteiltes Aufnahmeverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Als gleichwertig gelten insbesondere Aufnahmeverfahren von ausländischen Staaten mit vergleichbaren Schulsystemen.

Schüler, die diese Bedingungen nicht erfüllen, haben auf Gesuch hin eine schriftliche Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik, Englisch und höchstens einem weiteren Promotionsfach zu absolvieren. Eine einzelne schriftliche Prüfung dauert je Fach 60 bis höchstens 120 Minuten.

Prüfungsinhalte der Aufnahmeprüfungen:

Aufnahmeprüfung in die 6. Schulstufe       hier finden Sie das Anmeldeformular für die 6. Stufe

Aufnahmeprüfung in die 7. Schulstufe

Aufnahmeprüfung in die 8. Schulstufe

Aufnahmeprüfung in die 9. Schulstufe

Kinder und Jugendliche haben ganz verschiedene Fähigkeiten, Neigungen, Interessen und Verhaltensweisen. Das Regelschulangebot mit Differenzieren, Individualisieren, Arbeit in Lerngruppen etc. wird bei Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bildungsbedürfnissen durch sonderpädagogische Förderangebote ergänzt.

Mit besonderen Bildungsbedürfnissen sind Schwierigkeiten und/oder Behinderungen gemeint, die das Lernen, das Verhalten, die Teilhabe (Partizipation), die Mobilität oder die Gesundheit in besonderer Art sowie Intensität beeinflussen. Für Problemstellungen im Kindergarten und im Pflichtschulbereich stehen sonderpädagogische Ressourcen zur Verfügung:

  • Besondere schulische Massnahmen
  • Pädagogisch-therapeutische Massnahmen
  • Sonderschulung
  • Begabtenförderung
  • Schulsozialarbeit

Der Staat unterstützt in Ausbildung stehende Personen mit Ausbildungsbeihilfen in Form von Stipendien und Darlehen.

Ausbildungsbeihilfen können mit einem amtlichen Antragsformular online beantragt werden, welches über das Ausbildungskonto gestartet wird. Wichtig: Damit Sie das Ausbildungskonto aufrufen und wir Ihnen eine sichere Dienstleistung anbieten können, müssen Sie sich eindeutig identifizieren. Hierfür benötigen Sie lilog.

Zum Ausbildungskonto

Das Ausbildungskonto sowie die elektronische Antragsstellung bringen Ihnen folgende Vorteile:

Vorteil 1: Datenabfrage via Ausbildungskonto

  • Sie haben jederzeit Einsicht in den aktuellen Stand Ihres Ausbildungskontos.
  • Alle laufenden oder sich in Rückzahlung befindenden Aus- und Weiterbildungen können eingesehen werden.
  • Die Summen der ausbezahlten bzw. gewährten Stipendien und Darlehen werden angezeigt.
  • Der Saldo des Studiendarlehens kann überprüft werden.
  • Die Modalitäten der Rückzahlung des Studiendarlehens mit den entsprechenden Jahresraten werden angezeigt. Sie wissen jederzeit, wann Sie die nächste Rechnung für die Rückzahlung erhalten werden

Vorteil 2: Elektronische Antragstellung und Korrespondenz

  • Das Sendedatum gilt als Eingangsdatum. Es gibt somit keine Verzögerung bei der Antragstellung.
  • Dank elektronischer Einreichung ersparen Sie sich die händische Unterschrift sowie Zeit- und Kostenaufwand für Ausdruck, Kuvertierung und postalische Einreichung.
  • Das Antragsformular wird mit den bei der Landesverwaltung bereits hinterlegten Stammdaten wie z.B. Namen, Adresse oder Geburtsdatum vorbefüllt.
  • Bei Folgeanträgen zu laufenden Ausbildungen werden auch gewisse Ausbildungsdaten bereits vorbefüllt.
  • Die Datenübermittlung erfolgt über einen gesicherten Kanal.
  • Nach erfolgter Einreichung erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung.
  • Eventuelle Nachfragen oder das Einholen von zusätzlichen Informationen seitens der Stipendienstelle erfolgen unbürokratisch per E-Mail.

Lehrpläne beschreiben die Aufgaben und Ziele der Schule. Sie sind Planungs-, Arbeits- und Reflexionsinstrumente für die Schulen und die Lehrpersonen.

Dauer der Primarschule

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Dezember 2016 beschlossen, den Lehrplan Liechtensteins auf der Basis des Lehrplans 21 der Deutschschweizer Kantone unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten anzupassen. Da alle Deutschschweizer Kantone einheitlich auf das System mit sechs Jahren Primarschule und drei Jahren Sekundarstufe gewechselt haben und unser Schulsystem, und damit auch der Lehrplan und die Lehrmittel, sich stark an der Schweiz orientieren, stellte sich bei der Überarbeitung des Liechtensteinischen Lehrplans die Frage, wie wir in Liechtenstein mit der Frage der Dauer der Primarschule umgehen möchten.

Die Regierung hat das Schulamt daher beauftragt, bis Juli 2017 einen Bericht mit Vor- und Nachteilen der bei uns fünfjährigen Primarschulzeit im Vergleich zu einer sechsjährigen Primarschuldauer vorzulegen.

In ihrer Sitzung vom 11. Juli 2017 hat die Regierung den Bericht zur Dauer der Primarschule in Liechtenstein zur Kenntnis genommen und nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschieden, dass der neue Lehrplan weiterhin auf fünf Jahre Primar- und vier Jahre Sekundarstufe auszulegen ist. Die Primarschulzeit von fünf Jahren bleibt also weiterhin bestehen.

Information "Dauer der Primarschule"

Medienmitteilung "Entscheid Dauer der Primarschule"

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Sollte Ihr Kind krank sein oder sonst nicht zur Schule kommen können, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns frühzeitig informieren.

Telefon bitte unbedingt bis spätestens 8.00 Uhr, da wir sonst zurückrufen müssen/werden, um sicherzustellen, dass dem Kind nichts auf
dem Schulweg passiert ist.

Wir bitten zusätzlich darum, dass die Eltern Ihr Kind persönlich abmelden und nicht die Kinder sich selber telefonisch abmelden.

Ab drei Tagen Krankheit ist zudem, grundsätzlich ein Arztzeugnis vorzulegen. Bitte nehmen Sie allenfalls mit der Klassenlehrperson Kontakt auf

Bei Wohnortswechsel (Umzug) innerhalb des Landes:

  • Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule
  • Anmeldung bei der Schulleitung der neuen Wohngemeinde bzw. des neuen Schulbezirks

 

Bei Zuzug aus dem Ausland:

a) Bei deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern:

  • Kindergarten und Primarschule: Anmeldung bei der Schulleitung der Wohngemeinde
  • Sekundarschule: Kontaktaufnahme mit dem Schulamt betreffend Zuweisung in den entsprechenden Schultyp

b) Bei fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern:

  • Anmeldung im Schulamt

Voraussetzung für die Aufnahme in einen liechtensteinischen Kindergarten bzw. in eine liechtensteinische Schule ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung.

 

Bei Wegzug aus Liechtenstein:

  • Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule

Die Schulen pflegen heute schon die Zusammenarbeit mit den Eltern und Elternvertretungen auf vielfältige Art und Weise. Es ist gut belegt, dass alle von einer regelmässigen und konstruktiven Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus profitieren: Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Letztlich muss es der Schule ein Anliegen sein, die Eltern als wertvolle Unterstützung für ihre Arbeit zu gewinnen und sie am Schulleben teilhaben zu lassen. Ein demokratisch gewählter Elternrat kann auf diesem Prozessweg hilfreich sein.

Im Leitfaden Elternmitwirkung werden die Rahmenbedingungen für eine gelingende Elternmitwirkung an den Liechtensteiner Schulen festgelegt. Der Aufbau von Elternmitwirkung beruht auf der freiwilligen Initiative der Schulen.

Weitere Vorlagen, Dokumente und Informationen für den Aufbau von Elternmitwirkung finden sich auf www.elternmitwirkung.li

Diese Frage kann nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet werden. Es kann durchaus Situationen geben, in welchen es hilfreich sein kann, dass ein Kind - z.B. nach einem längeren Ausfall - ganz gezielt bestimmte Inhalte nacharbeiten möchte. Grundsätzlich bietet die Schule aber - unserer Meinung nach - genügend Angebote (SFL-Lektionen und Mittagsstudium am Di und Do), um verpasste Lerninhalte unter Unterstützung nachzuarbeiten.

Sollten Sie sich aber dazu entscheiden, dass Ihr Kind eine Nachhilfe erhalten soll, so können wir auf die Angebote des Gymnasiums zurückgreifen. Das LG bietet jährlich eine Nachhilfeliste mit Schülerinnen und Schülern, welche Jüngeren Nachhilfe anbieten.

Das Gymnasium Vaduz bietet durch Oberstufenschüler/innen jährlich einen Nachhilfeservice gegen Bezahlung an. Für weitere Informationen hier klicken.

Die Lehrpersonen der RSV vereinbaren aus Rücksichtnahme auf die Belastung der Schülerinnen und Schüler bei der Festlegung von Prüfungsterminen und –inhalten folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Keine unangekündigten Prüfungen
  • Zielgrösse: max. 3 „grosse“ Prüfungen pro Woche
  • Lernziele und Lernstoff sind den SuS bekannt
  • Prüfungen mindestens eine Woche vorher ansagen (Termin und Inhalt)
  • Nicht 2 „grosse“ Prüfungen an einem Tag

 

Intern: Prüfungen im Kalender eintragen! (Wer zuerst kommt, macht zuerst!) Termine werden koordiniert.

Schnupperlehren stellen ein wichtiges und zentrales Element in der Entscheidungsfindung der Berufswahl dar und werden von den meisten Betrieben vorgeschrieben. Grundsätzlich beginnen diese Mitte der 8. Schulstufe nach der Berufscheckwoche, welche meisten März/April stattfindet. Die Berufscheckwoche der Wirtschaftskammer und der LIHK liefert dabei eine Grundlage für die Sensibilisierung in welchen Berufsfeldern geschnuppert werden soll.

Schnupperlehren unbedingt so früh als möglich der Klassenlehrperson bekanntgeben, damit die Absenz geplant werden kann. Schnupperlehren sind nach oben nicht begrenzt und zählen dabei für das Zeugnis nicht als Absenz. Wir machen allerdings darauf aufmerksam, dass der verpasste Schulstoff selbständig (z.B. in den Stütz-Förder-Lektionen) nachgearbeitet werden müssen. Zudem sind verpasste Prüfungen und Tests nachzuholen. Deshalb empfiehlt es sich, die Schnupperlehre frühzeitig mit der Klassenlehrperson abzusprechen und zu planen.

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Am SZM 2 bestehen jeden Mittag (ausser Mittwochs) Verpflegungs- und Betreuungsangebote.

a) Verpflegung

Unsere Schülerinnen und Schüler dürfen die Mensa am Gymnasium mitbenutzen. Die aktuellen Angebote findest du hier.

b) Betreuung am SZM 2

In den Mittagspausen sind jeweils zwei Lehrpersonen vor Ort, welche den Jugendlichen verschiedene Angebote machen. Zudem sorgen diese für die Einhaltung der Regeln. Im Sekretariat sind viele verschiedene Spiele, welche die Schülerinnen und Schüler kostenlos ausleihen können. In der Mediathek können Zeitschriften und Bücher gelesen werden. In einzelnen Bereichen können auch in Ruhe Hausaufgaben oder Arbeiten erledigt werden.

c) Mittagsstudium

Jeden Dienstag und Donnerstag bieten wir zudem von 12.30 bis 13.15 Uhr ein von einer weiteren Lehrperson geführtes Mittagsstudium an, in welchem die Jugendlichen gezielt lernen bzw. arbeiten können

 

Anspruch auf unentgeltlichen Schülertransport an Schultagen haben:

  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe, welche eine öffentliche Real- und Oberschule, das Freiwillige 10. Schuljahr, das Liechtensteinische Gymnasium oder eine liechtensteinische Privatschule besuchen;
  • Sonderschüler und -schülerinnen in Liechtenstein, welche für ihren Schulweg auf die LIEmobil angewiesen sind.
  • Schülerinnen und Schüler des Intensivkurses in Deutsch als Zweitsprache, welche für ihren Schulweg auf die LIEmobil angewiesen sind.

Die Berechtigten erhalten einen Schülerausweis in Kreditkartenformat, welcher auf den Fahrten mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen ist.

Für einen Aufpreis von CHF 80.-- kann ein in der Gültigkeit unbeschränktes Jahresabonnement der LIEmobil erworben werden.

Schülerinnen und Schüler, welche eine anerkannte allgemein bildende Sekundarschule im Ausland besuchen und am 1. August des Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten gegen einen Betrag von CHF 80.-- ein Jahresabonnement der LIEmobil. Der Antrag kann bis spätestens Ende Oktober beim Schulamt eingereicht werden.

Antrag für ein Jahresabonnement des Verkehrsbetriebs LIEmobil

"So wenig Regeln wie nötig, so viel Freiheit wie möglich"

  1. Benehmen

Wir nehmen in unserer Schulgemeinschaft Rücksicht aufeinander. Deshalb achten wir auf ein angenehmes Schulklima und benehmen uns höflich und freundschaftlich. Wir verhalten uns fair und befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen und des Dienstpersonals.

  1. Aufenthalt im Schulareal und in den Unterrichtsräumen

Rechtzeitig vor Beginn der Lektion begeben wir uns in die Unterrichtsräume. Wir betreten Fach- und Spezialräume nur mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrperson. Vor den Unterrichtsräumen und im Verwaltungstrakt achten wir auf Ruhe. Während der obligatorischen Unterrichtszeit und Pausen dürfen wir das Schulareal nur mit Genehmigung einer Lehrperson verlassen. Freistunden verbringen wir in den uns zugewiesenen Räumen.

  1. Pausen

Siehe Pausenregelung!

Während der grossen Pause halten wir uns im Foyer beim Kiosk und im Aussenbereich auf. Beim Kiosk stellen wir uns fair in die Reihe.

  1. Sauberkeit und Ordnung

Wir tragen Sorge für unser Unterrichtsmaterial, unseren Arbeitsplatz, unser Klassenzimmer, unsere Einrichtung, unser Schulhaus und unser Schulareal. Besonders halten wir Ordnung, werfen den anfallenden Müll in die entsprechenden Behälter und unterlassen das Kauen von Kaugummi während der Unterrichtszeit.

Scooter, Inline-Skates, Skateboards und Schuhe mit Rollen sind im Schulgebäude nicht erlaubt.

  1. Medien

Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte sind während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und dürfen nur in den grossen Pausen und in der Mittagspause verwendet werden.

  1. Kleidung

Im Schulgebäude tragen wir angemessene Kleidung und Hausschuhe, Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts nicht erlaubt.

  1. Eigentum

Wir respektieren fremdes Eigentum. Für unser Eigentum sind wir selbst verantwortlich. Für verlorene oder gestohlene Gegenstände kommt die Schule nicht auf. Beschädigungen melden wir der Klassenlehrperson. Wir selbst und die Eltern haften für unsere mutwilligen Beschädigungen.

  1. Sicherheit

Wir vermeiden störendes Herumrennen, Schreien und Balgen. Mofas und Velos stellen wir bei den Unterständen ab. Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände in die Schule.

  1. Rauchen

Wir halten uns strikt an das gesetzliche Rauchverbot auf dem gesamten Schulareal.

 

Ich habe die Hausordnung unseres Schulzentrums zur Kenntnis genommen und verstanden.

Im Interesse einer guten Schulgemeinschaft und eines positiven Arbeitsklimas halte mich an diese Regeln.

Hausordnung (PDF)

Hier finden Sie das Merkblatt über den Datenschutz an Schulen zum herunterladen.

Datenschutzhinweis im Rahmen des Binnenmarktinformationssystems IMI

Gemäss Art. 5 Datenschutzgesetz möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen im Rahmen eines Antrags oder einer Anzeige bekannt gegebenen und zusätzlich gespeicherten personenbezogenen Daten einschliesslich besonders schützenswerter Daten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgesetz zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrags oder Ihrer Anzeige elektronisch von der zuständigen Amtsstelle sowie anderer zuständiger Behörden auf Grundlage von Art. 16 ff. Dienstleistungsgesetz, Art. 20 Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz bzw. Art. 11 Entsendegesetz bearbeitet werden.

Gegebenenfalls können diese Daten im Rahmen der genannten Bestimmungen über das Binnenmarktinformationssystem IMI mit Behörden anderer EWR-Vertragsstaaten ausgetauscht werden. In diesem Fall kommen die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Entscheidung der EU-Kommission 2009/739/EG zur Anwendung.

Sie haben gemäss Art. 11 Datenschutzgesetz unter Vorbehalt von Art. 12 Datenschutzgesetz das Recht, Auskunft über die Daten zu verlangen, die über Sie bearbeitet werden.

Sie haben gemäss Art. 7 Abs. 2 und 38 Datenschutzgesetz das Recht zu verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.

Sie haben unter Vorbehalt von Art. 24 Abs. 2 Datenschutzgesetz gemäss Art. 38 Datenschutzgesetz das Recht zu verlangen, die Bekanntgabe von bestimmten Personendaten zu sperren, sofern Sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen können.

Haben Sie weitere Fragen, wünschen Sie Auskünfte über die über Sie gespeicherten Daten oder wünschen Sie eine Berichtigung Ihrer Daten, wenden Sie sich bitte an den rechts angeführten Ansprechpartner.

Bei Bedarf können Sie sich auch an die Datenschutzstelle wenden:

 

Nützliche Links:

Schulgebäude und -anlagen des Landes dürfen für schulfremde Zwecke genutzt werden, sofern dadurch der Schulbetrieb nicht gestört oder beeinträchtigt wird.

Über die Zuteilung von Schulräumen und -anlagen an schulfremde Nutzer entscheidet die Schulleitung.

Die Schulleitungen stützen ihre Entscheidungen auf die Richtlinie über die Mitverwendung von Landesschulanlagen.

Über die Zuteilung von Sporthallen entscheidet das Liechtenstein Olympic Committee (LOC):

Grossanlässe sind mit dem Hausdienst des Amtes für Bau- und Infrastruktur zu koordinieren.

Seit 1995 beteiligt sich Liechtenstein als Mitgliedstaat des EWR an den Europäischen Bildungsprogrammen.

Die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) in Schaan betreut als Nationalagentur für Liechtenstein das Bildungsprogramm der EU Kommission "Programm für Lebenslanges Lernen". Zudem betreut und plant die AIBA auch andere regionale und internationale Projekte im Bildungsbereich.

Das EU-Programm für den Bereich Jugend "Youth in Action" wird vom "aha - Tipps und Infos für junge Leute" betreut.

ANGEK(L)ICKT – die Medien-Präventions-Performance

Medien sind allgegenwärtig und Medienkompetenz ist ein aktuelles Thema, das uns alle angeht. Medienkompetenz bedeutet bewusst und vor allem verantwortungsvoll mit Medien um-zugehen.

Medienkompetenz bedeutet auch den kompetenten Umgang mit digitalen Medien – so u.a. zurückhaltend sein mit persönlichen Daten im Internet, Informationen kritisch zu prüfen, das Beachten von allgemeinen Umgangsregeln und sich aber auch von übermässigen, digitalen Ablenkungen abzuschirmen zu können.

Aus diesem Grund wurde in Kooperation mit der Fachgruppe Medienkompetenz Liechtenstein (www.medienkompetenz.li) das Experiment einer Medien-Präventions-Performance in Auftrag gegeben.

Mit angek(l)ickt wurde eine interaktive, multimediale Performance in Zusammenarbeit mit Tamara Kaufmann (Profitänzerin und Choreografin, www.tamarakaufmann.com) realisiert. Wichtige Informationen und medienpräventive Gedanken werden in einer Live-Solo-Bühnenperformance mit multimedialen Mitteln, Tanz, Bewegung, gesprochenen Texten und Musik präsentiert. Eine eigenwillige Inszenierung, welche die wichtigen Inhalte zur Erlangung der Medienkompetenz einerseits sachlich, informativ aber auch theatralisch und Tanz  in einer multimedialen 55minütigen Live-Performance aufzeigt.

Geeignet ist die Performance für Schulklassen (ca. ab dem 8. Schuljahr), SCHILF-Veranstaltungen, Elternabende, Fachtagungen etc.

Dazu wurde zusätzlich Material geschaffen, um nach der Input-Performance in einem Workshop die Inhalte angepasst an das jeweilige Zielpublikum zu vertiefen. Weitere Infos unter www.angeklickt.li

Kontakt und Terminreservationen: oesch.andreas(at)schulen.li

Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Schule, Updates zusammen mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen. Das Amt für Informatik ist derzeit an Überlegungen, wie sog. Updatefenster automatisiert umgesetzt werden könnten. Es ist aber im Interesse der Schule, die Jugendlichen so anzuleiten und anzulernen, dass die SuS Update auch selbständig und regelmässig vornehmen. Zu Beginn der Nutzung werden wir sicher im Unterricht solche Updates durchführen. Je nach Erfahrung der Kinder werden diese dann flexibler aussehen.

Sollte ein Gerät aus irgendeinem Grund nicht mehr funktionieren, so macht die Schule (techn. Medienkoordinator und/oder Lehrperson) eine erste kurze Sichtung des Geräts. Da wir aber auch nur beschränkte Möglichkeiten haben (Zugriffsberechtigungen und Know-How) ist dies nur bei kleineren Störungen möglich. Sollte ein grösserer Service notwendig sein, stehen vertragliche Supportpartner zur Verfügung, welche das Gerät in der Schule abholen kommen und dies reparieren. In der Zwischenzeit kann der entsprechende Schüler/in ein Ersatzgerät von der Schule verwenden.

Wichtig ist einfach, dass uns jegliche Schadensfälle und Störungen so rasch als möglich gemeldet werden.

Diese Frage ist im Moment noch nicht restlos geklärt und befindet sich in juristischer Abklärung.

Sobald Klarheit herrscht, werden wir dies hier ergänzen.

Wichtig und entscheidend sind einfach, dass uns jegliche Störungen und Schäden an Geräten sofort gemeldet werden.

Gesundheit ist ein wichtiges Gut. Auch die Schulen und Kindergärten tragen zur Gesundheitsförderung bei.

Organisation

Seit 2007 unterstützt die Stelle des Gesundheitskoordinators die Schulen bei der Umsetzung von Gesundheitsprojekten. Die Koordination der verschiedenen Projekte obliegt dem „Runden Tisch“. In diesem interdisziplinären Gremium sitzen Vertreter aus dem Amt für Soziale Dienste, dem Amt für Gesundheit, dem Dachverband der Elternvereinigungen und aus verschiedenen Schulstufen.

Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen

Seit Oktober 2010 hat Liechtenstein ein regionales Netzwerk der Gesundheitsfördernden Schulen und ist somit Mitglied beim Schweizerischen Netzwerk der Gesundheitsfördernden Schulen. (http://gesunde-schulen.ch/html/_index.html)
Schulen können mit einem dreijährigen Programm Mitglied des regionalen Netzwerkes werden. Sie erhalten finanzielle und fachliche Unterstützung bei der Umsetzung ihres Programmes und werden mit einem Qualitätslabel ausgezeichnet.

Back Academy (Rückenschule an Primarschulen)

Die "Back Academy" basiert auf dem Konzept des Haltungsturnens und unterstützt auf der Primarschulstufe eine bessere Körperhaltung durch gezielte Kräftigungs- und Dehnübungen, schult das Körpergefühl sowie das Gleichgewicht und erweitert den Bewegungsschatz der Kinder durch vielseitiges koordinatives Training.

Weitere Infos: Broschüre "Back Academy - Rückenschule an Primarschulen" (1.6 MB)

Laufende Projekte

Kinder müssen besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Deshalb wird das interaktive Präventionsprojekt "Mein Körper gehört mir!" der Stiftung Kinderschutz Schweiz den 3. Klassen der Liechtensteiner Primarschulen als ständiges Angebot zur Verfügung gestellt.

Die Aktion "Mit dem Rad zur Schule" motiviert auch im Schuljahr 2013/2014 wieder Schülerinnen und zum Velofahren. Klassen der Sekundarstufe II fahren während der Aktion so oft wie möglich mit dem Velo zur Schule.
Weitere Informationen: www.fahrradwettbewerb.li/

Adäquate Bewegung sowie gesundheitsfördernde Ernährung soll in jedem Alter fester Bestandteil des Alltags sein. Mit der Initiative Fruchtpause wird ein Beitrag zur gesunden Ernährung von Schülerinnen und Schülern an den Primarschule Liechtensteins geleistet werden. Die Initiative umfasst sowohl die Lieferung frischer, saisonaler Früchte an die Schulen sowie die Verteilung durch die Eltern auf den Pausenhöfen. Zudem werden gezielt Präventionsaktivitäten unterstützt.

Aktuelle Studien im Gesundheitsbereich zur Gesundheit an den liechtensteinischen Schulen

Jehle, C. & Kühnis, J. (2011). Postural assessment of primary school children in Liechtenstein: a longitudinal study 2008-2010. Schweizerische Zeitschrift für Sportmedizin und Sporttraumatologie, 59, 133-135 (143 KB).

Kühnis, J. & Wachter, B. (2012). Physical education and school sport in Liechtenstein. Journal of Physical Education & Health, 1, 23-29 (70 KB).

Kühnis, J. et al. (2013). Physical activity patterns of primary school children in everyday life. Schweizerische Zeitschrift für Sportmedizin und Sporttraumatologie, 61, 23-27 (159 KB).