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Mittagszeit am Schulzentrum Mühleholz II – Oberschule Vaduz
Seit Beginn des Schuljahres bieten Oberschule und Realschule Vaduz am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag die Möglichkeit einer Mittagsbetreuung in unserem Schulhaus an.
Das Schulhaus ist über Mittag (11.50 – 13.30 Uhr) geöffnet und für alle unsere Schülerinnen und Schüler frei zugänglich. Sie können hier ihr Mittagessen einnehmen oder in die Mensa des Gymnasiums zum Essen gehen und dann wieder ins SZM II kommen.
3 Lehrpersonen sind zur Aufsicht und Betreuung eingeteilt. Es stehen Bereiche für Lernen, Spielen und Erholen zur Verfügung. Die Mediathek („Bücherei“) ist von 12.00 – 13.15 Uhr geöffnet.
Wir laden Sie ein, dieses Angebot für Ihren Sohn/Ihre Tochter zu nutzen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Lehrpersonen einzelne Schülerinnen und Schüler fallweise zum beaufsichtigten Mittagsstudium einteilen. In diesem Falle werden Sie rechtzeitig benachrichtigt (Mitteilungsheft, Telefon oder E-Mail).
Schüler/innen mit Krankheitssymptomen
Immer wieder machen die Lehrpersonen der OSV die Erfahrung, dass Schüler/innen trotz Erkrankung bzw. mit offensichtlichen Krankheitssymptomen in die Schule kommen. Diese können dem Unterricht nur bedingt folgen und müssen dann nach Hause oder zum Arzt geschickt werden.
Die Lehrpersonen der OSV haben gestern folgenden Beschluss gefasst:
Schüler/innen, die krank sind oder einen kranken Eindruck machen, sollen zu Hause bleiben. Wenn sie trotzdem in die Schule kommen, werden sie von den unterrichtenden Lehrpersonen nach Hause geschickt.
Unsere Sekretärin (Frau Gadow) informiert dann telefonisch die Erziehungsberechtigten, dass sie ihr Kind in der Schule abholen oder dass ihr Kind auf ihre Verantwortung (allein) nach Hause geschickt wird.
Diese Regelung geschieht zum Wohl der Schüler/innen. Versäumter Unterrichtsstoff kann nachgeholt werden, wenn die Schüler/innen wieder gesund sind.
Dies ist auch ein Beitrag, eine mögliche Ausbreitung der Neuen Grippe einzuschränken.
Weiters möchten wir Sie darüber informieren, dass wir prinzipiell keine Medikamente an die Schüler/innen ausgeben (Ausnahme: Veranlassung durch Erziehungsberechtigte).